Ortslagensatzungen

Bei Ortslagensatzungen wird in Abhängigkeit der Lage und Bebauungsdichte des Ortes zwischen Innen- und Außenbereichssatzung unterschieden.

Innenbereichssatzungen werden nach § 34 BauGB aufgestellt und dienen zur Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich. Durch Innenbereichssatzungen wird ein "im Zusammenhang bebauter Ortsteil" geschaffen innerhalb dessen Geltungsbereich bauliche Vorhaben nach § 34 BauGB zu bewerten sind.

Folgende Arten von Innenbereichssatzungen sind zu unterscheiden:

  • Klarstellungs- bzw. Abrundungssatzung: Legt lediglich fest, welche Grundstücke zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) gehören und welche dem Außenbereich zuzuordnen sind.
     
  • Entwicklungssatzung: Legt fest, welche Flächen des Außenbereichs im Zuge der Satzung als Innenbereich festgelegt werden. Dadurch kann sich dieser Bereich zu einem Ortsteil entwickeln. Voraussetzung ist, dass diese Flächen im Flächennutzungsplan bereits als Bauflächen dargestellt sind.
     
  • Ergänzungssatzung: Einzelne Flächen des Außenbereichs können in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass die einbezogenen Flächen bereits durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.

In Entwicklungs- und Ergänzungssatzungen können Festsetzungen getroffen werden, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben näher bestimmen. Daher werden sie umgangssprachlich häufig auch "kleine Bebauungspläne" genannt. Diese Satzungen werden in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, an dem Sie sich beteiligen können (Pläne in Aufstellung).

Außenbereichssatzungen werden nach § 35 Abs. 6 BauGB für bebaute Bereiche im Außenbereich, die hauptsächlich für Wohnzwecke genutzt werden, aufgestellt.

Sie möchten wissen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich einer Satzung liegt? Sie brauchen einen Ausdruck des Satzungstextes inkl. Geltungsbereich? Dann kontaktieren Sie uns!

 

Übersicht der Rechtskräftigen Bebauungspläne und Ortslagensatzungen

Über den Link erreichen Sie die interaktive Kartenauskunft zur Bauleitplanung des Rheinisch-Bergischen Kreises. Hier können Sie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne und Ortslagensatzungen einsehen und die Satzungsdokumente abrufen.

Bei der Kartenauskunft handelt es sich um eine unverbindliche Informationsplattform. Verbindliche Auskünfte können nur durch den Stab 61 erteilt werden.

Amt 61 - Stadtentwicklungsplanung, Umwelt und Liegenschaften

Diana Papierz

Höhestraße 7-9
51399 Burscheid
02174 670-411

Seite übersetzen

Unsere Werbepartner vor Ort