Burscheider Stadtrat

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Stadt. Es wird für die Dauer von fünf Jahren von den Burscheider Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Vorsitzender und zugleich Chef der Verwaltung ist der Bürgermeister, der ebenfalls von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird.

Der Stadtrat ist oberstes Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er fasst Beschlüsse in allen wichtigen Angelegenheiten des Stadtlebens, die

  • auf Vorschlag der Verwaltung,
  • auf Antrag der Ratsfraktionen und
  • auf Empfehlung von Fachausschüssen

in die Tagesordnung aufgenommen wurden.

Die Sitzungen des Rates sind grundsätzlich öffentlich, damit Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Presse die Debatten im Ratssaal verfolgen können. In den vorgeschalteten Einwohnerfragestunden haben alle Burscheider die Möglichkeit, zu Themen der Tagesordnung Fragen zu stellen.

Nur die wenigen Angelegenheiten, bei denen schutzwürdige Interessen vorliegen, wie zum Beispiel Personal-, Liegenschafts- oder Vertragsangelegenheiten, werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten.

Über Sitzungstermine, Tagesordnungen und Beratungsvorlagen der Burscheider Ratsgremien können Sie sich im neu eingerichteten Ratsinformationssystem informieren.

Sitzverteilung und Ratsmitglieder

Grundlage für die Sitzverteilung im Rat der Stadt sind die Ergebnisse der Kommunalwahl. Der Rat der Stadt Burscheid besteht aus 40 Mitgliedern. Vertreten sind insgesamt sechs Fraktionen. Die Ratsmitglieder finden Sie hier!

Wahl des Rates

Der Rat der Stadt wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt. Das Burscheider Stadtgebiet ist in 16 Wahlbezirke aufgeteilt. Die Bewerberin / Der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl im Wahlbezirk wird so direkt als Ratsmitglied gewählt (Mehrheitswahl). Die gleiche Anzahl an Ratsmitgliedern kommt über die Reserveliste hinzu - entsprechend den Stimmenanteilen, die in der Gesamtstadt auf die jeweilige Partei entfallen (Verhältniswahl). Insgesamt wurden in Burscheid 40 Ratsmitglieder gewählt. Sie üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Dafür erhalten sie eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie führen die Bezeichnung "Mitglied des Rates".

Wählen, also das aktive Wahlrecht ausüben, können bei den Kommunalwahlen alle, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

Wer für den Rat der Stadt kandidieren will, wird im Regelfall von einer Partei aufgestellt. Bewerberinnen und Bewerber können jedoch auch ohne Parteizugehörigkeit kandidieren.

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