Ihr Anliegen:

Abbruchgenehmigung

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen brauchen Sie seit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung NRW keine Baugenehmigung mehr.

Der Abbruch einiger baulicher Anlagen bedarf jedoch einer Anzeige bei der Baugenehmigungsbehörde. Für Burscheid ist diesbezüglich das Bauamt des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.

Folgende Beseitigungen baulicher Anlagen sind der Baugenehmigungsbehörde anzuzeigen:

  • nicht freistehende, also angebaute Gebäude der Gebäudeklassen 2
  • grundsätzlich für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie
  • sonstige Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern von der Geländeoberfläche, die keine Gebäude sind.

Da der Bauherr verpflichtet ist, sich über andere entgegenstehende Vorschriften (Denkmalrecht, Sanierungsgebiet, u.a.) zu informieren und ggf. entsprechende Genehmigungen einzuholen, empfiehlt sich immer eine vorherige Abstimmung (auch bei Vorhaben, in denen keine Anzeige erforderlich ist) mit dem Bauamt des Rheinisch-Bergischen Kreises oder dem Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften der Stadt Burscheid.

Kontakt

Frau Diana Papierz

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