Ihr Anliegen:

Anmeldung eines Einzelgewerbes

Sie möchten ein Einzelgewerbe anmelden?

Diese Antragstellung betrifft Einzelpersonen, die in keinem Register (z. B. Handelsregister) eingetragen sind und kein erlaubnispflichtiges bzw. überwachungsbedürftiges Gewerbe (z. B. Gaststättengewerbe oder der Verkauf von Kraftfahrzeugen) ausüben.


Was Sie sonst noch wissen sollten:
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als drei Monate zurückliegen, muss ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Vorsprache kann aber auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des Vertretenen sind vorzulegen. 

Informationen zum Eintrag bei der Handwerkskammer:
Die Handwerkskammer zu Köln befindet sich am Heumarkt 12, 50667 Köln, Tel.: 0221 / 2022-0

Wer sich ohne Meisterbrief im Handwerk selbständig machen möchte, der benötigt eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle.

Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Anmeldung des Einzelgewerbes den Nachweis zur Eintragung bei der Handwerkskammer (Handwerkskarte).  

Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung finden Sie hier:  https://www.startercenter.nrw/de/anmelden/wirtschafts-service-portalnrw

Die Gebühr für eine Anmeldung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen. Die konkrete Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Allgemeinen Gebührentarif (Tarifstelle 12.1.3). 

Für den Antrag benötigen Sie:                   

  • Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländerinnen oder Ausländern)
  • evtl. Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer
  • evtl. Vollmacht

Kontakt

Herr A. Teitscheid

Details

Seite übersetzen