Ihr Anliegen:

Aufstellererlaubnis

Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten.

Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Mehr Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Ansprechpartner, siehe rechts.

Kontakt

Herr A. Teitscheid

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