Ihr Anliegen:

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann nur von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt werden. Wenn Sie nicht in Burscheid gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Eine Antragstellung mit Vollmacht durch eine andere Person ist nicht möglich. Die Ausstellung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister ist mit einer Gebühr verbunden, welche bei Antragstellung zu entrichten ist.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch unmittelbar beim Bundesamt für Justiz online über ein Portal beantragt werden. Hierfür ist jedoch der Personalausweis mit eingeschalteter Onlinefunktion erforderlich. Sämtliche Informationen finden Sie auf der Startseite des Service-Center-Führungszeugnis unter www.fuehrungszeugnis.bund.de

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart O ist zur Vorlage bei Behörden vorgesehen und wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Behörde versandt. Mitzubringen sind neben einem Ausweisdokument zur Identifizierung und der Gebühr auch die Anschrift, an die der Auszug gesendet werden soll nebst Angabe eines Verwendungszwecks und, falls vorhanden, eines Akten- oder Geschäftszeichens.

Kontakt

Bürgerbüro

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Frau K. Gräber

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Frau K. Passen

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Frau M. Rottluff

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Frau C. Schmidt

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Frau A. Tumbrink

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