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Beflaggung des Rathauses und anderer öffentlicher Gebäude

Zu bestimmten Terminen und Anlässen werden auch das Burscheider Rathaus und andere öffentliche Gebäude (z. B. Schulen) beflaggt. Grundlage hierfür ist die Beflaggungsverordnung für das Land NRW.

Bei der Beflaggung hat die Bundesflagge Vorrecht vor der Landesflagge, diese wiederum vor denen der Städte und Gemeinden.

Am Europatag, der jährlich am 9. Mai gefeiert wird, und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament wird zusätzlich auch die Europaflagge gehisst. Die Europaflagge ist an diesen Tagen an bevorzugter Stelle zu setzen.  

Regelmäßige Beflaggungstage gem. § 1 der Beflaggungsverordnung NRW sind:

  • 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmast)
    (Gedenken an den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs)
  • 1. Mai - Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
  • 9. Mai - Europatag (Erinnerung an die Rede des französischen Außenministers Robert Schuman am 9. Mai 1950, die als Grundlage für die Gründung der heutigen Europäischen Union gilt)
  • 23. Mai - Erinnerung an die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949
  • 17. Juni - Gedenken an den Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953
  • 20. Juli - Jahrestag des Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944
  • 23. August - Erinnerung an die Gründung des Landes NRW am 23. August 1946
  • 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
    (Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990)
  • 2. Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (Halbmast)

Eine Beflaggung erfolgt zudem an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) sowie auf Weisung des Innenministers, etwa zum Gedenken an Verstorbene oder bei Katastrophen.

Kontakt

Herr J. Terlinden

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