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Bestattung Verstorbener ohne Angehörige

Ordnungsbehördliche Bestattungen

Zur Bestattung eines Verstorbenen sind die Angehörigen im Sinne des Bestattungsgesetzes verpflichtet. Dies sind in nachstehender Reihenfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder. Sollte von den vorgenannten Personen niemand bereit bzw. in der Lage sein, die Bestattung durchzuführen, wird die Bestattung vom Ordnungsamt angeordnet.   

  • Für Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Übernahme der Kosten durch das Sozialamt. Der Antrag ist dort durch die Angehörigen zu stellen.
  • Das Ordnungsamt ist verpflichtet, den bestattungs- und kostentragungspflichtigen Angehörigen die verauslagten Kosten der Bestattung in Rechnung zu stellen, sofern diese nicht durch eventuelle Nachlassmittel gedeckt sind oder keine Kostenübernahme vom zuständigen Sozialamt erteilt wird.

Kontakt

Frau J. Zyball

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