Ihr Anliegen:

Beurkundungen

Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle werden am Ereignisort beurkundet. Nur das Standesamt, das auch den Eintrag beurkundet hat, kann aus den Registern und aus den Personenstandsbüchern Urkunden, internationale Urkunden und beglaubigte Abschriften ausstellen.

Urkunden und beglaubigte Abschriften aus den Registern und Personenstandsbüchern des Standesamtes Burscheid werden während der Öffnungszeiten ausgestellt oder können schriftlich per E-Mail an standesamt@burscheid.de angefordert werden.

Eine Urkunde oder auch beglaubigte Abschrift aus dem entsprechenden Register kostet 10,00 Euro;
jede weitere (gleiche und gleichzeitig angeforderte) 5,00 Euro

Kontakt

Frau C. Preuß

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Frau A. Caro

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