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Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Verlobten, dass einer Eheschließung kein in den Gesetzen des Landes begründetets Ehehindernis entgegen steht.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und beim Standesamt.

Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz hatte.

Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses: 40,00 €

Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige telefonische Beratung ratsam.

Kontakt

Frau A. Caro

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Frau C. Preuß

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