Ihr Anliegen:

Einbürgerung

Sie möchten sich einbürgern lassen? Was ist hierfür erforderlich?

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllt sein.

Der Einbürgerungsantrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein entsprechendes Formular ausfüllen. Der Antrag ist erst bei Antragsabgabe zu unterschreiben. Das Antragsformular und Informationen über die Voraussetzungen und die beizubringenden Unterlagen erhalten Sie hier im Rathaus. Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen. Die Unterlagen müssen im Original vorlegt werden.

Informationen zu Einbürgerungstests und die Möglichkeit zum Üben finden Sie hier. Auch Adressen und Telefonnummern von Prüfstellen sind hier aufgeführt. Zum Nachweis der deutschen Sprache ist ein Deutschtest - Zertifikat B 1 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich.

Einen Einbürgerungstest bzw. Deutschtest müssen Sie nicht absolvieren, wenn Sie einen Abschluss an einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen können.

Das Standesamt Ihrer Stadtverwaltung leitet die Unterlagen an den Rheinisch-Bergischen Kreis weiter. Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach entscheidet über den Antrag.

Bitte vereinbaren Sie zur Antragsabgabe einen Termin!

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 EUR pro Antragsteller und 51,00 EUR für jedes mit einzubürgernde Kind.

Den Nachweis über den abgebuchten Betrag von Ihrem Konto erbringen Sie bitte über den Kontoauszug - NICHT durch Einzahlungsbeleg.

Kontakt

Frau A. Caro

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