Ihr Anliegen:

Eingliederungshilfe

u den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen unter anderem

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • die Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Hilfen zur Ausbildung und zur Integration in das Arbeitsleben
  • die heilpädagogische Frühförderung von Kindern
  • bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung
  • betreute Wohnangebote

Sowohl der Rheinisch-Bergische Kreis als auch der Landschaftsverband Rheinland erbringen Leistungen der Eingliederungshilfe.

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