Ihr Anliegen:

Einwohnerantrag

Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in Burscheid wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und ein bestimmtes Begehren sowie eine Begründung enthalten. Außerdem sind bis zu drei vertretungsberechtigte Personen zu benennen. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Einwohnern bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich.

Der Einwohnerantrag muss in Burscheid als kreisangehöriger Stadt von mindestes 5 % der Einwohner unterzeichnet sein. Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Eintragungen in diese Listen müssen die unterzeichenden Personen mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift zweifelsfrei erkennen lassen.

Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Einwohnerantrages hat der Rat darüber zu beraten und zu entscheiden.

Kontakt

Frau A. Gusowski

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