Ihr Anliegen:

Fischereischein

Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein. Es gibt den Jugend-, den Jahres- oder den Fünfjahresfischereischein.

Fischereiprüfung
Unter Vorlage der Fischereiprüfungsbescheinigung kann im Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes ein Fischereischein beantragt werden. Die Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeins. Der Antrag auf Zulassung muss an den Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Bei Erstausstellung eines Fischereischeins bringen Sie bitte die Prüfungs-bescheinigung mit. Bei Verlängerung reicht der bereits vorhandenen Fischereischein. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf die Kalenderjahre.

Jugendfischereischein
Personen zwischen 10 und 16 Jahren kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Haben Sie die Fischereiprüfung abgelegt, was ab dem 14. Lebensjahr möglich ist (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich), können Sie zwischen dem Jahres- und Fünfjahresfischereischein wählen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Kinder und Jugendliche können den Jugendfischereischein nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragen.

Der Jugendfischereischein ist bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem er beantragt wird.

Gebühren inkl. Fischereiabgabe:

  • 16,00 € Jahresfischereischein
  • 48,00 € 5-Jahresfischereischein
  •   8,00 € Jugendfischereischein

Jugendfischereischein

  • Kinderreisepass oder ein Erziehungsberechtigter mit Ausweis
  • bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild
  • bei Verlängerung: alter Fischereischein

Jahres-/Fünfjahresfischereischein

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über bestandene Prüfung
  • bei Verlängerung: grüne Prüfungskarte des Kreises oder alter Fischereischein

Kontakt

Bürgerbüro

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Frau K. Gräber

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Frau K. Passen

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Frau M. Rottluff

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Frau C. Schmidt

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Frau A. Tumbrink

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