Ihr Anliegen:

Fundsachen

Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales anzuzeigen. Die Anzeige kann nach Möglichkeit mit der zur Verfügung gestellten Fundanzeige erfolgen. Bitte geben Sie zur Wahrung Ihrer Rechte unbedingt an, ob Sie Ihr Recht auf Finderlohn, Erstattung von Aufwendungsersatz und/oder Eigentumserwerb geltend machen.

Wir bewahren Fundsachen sechs Monate lang auf. Während dieser Zeit kann die Fundsache vom einem/einer Eingentümer/in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Nach diesen sechs Monaten können Sie als Finder/in Eigentum an dem Fundgegenstand erwerben.

Meldet sich der Besitzer/in, so kann der Finder/in von diesem/dieser einen Finderlohn verlangen, dessen Höhe vom Wert der Fundsache abhängig ist.
 

Kontakt

Herr Wissem

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