Ihr Anliegen:

Gestattung für den Ausschank von alkoholischen Getränken

Eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich oder mit Gewinnerzielungsabsicht bei öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte.

Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.

Die Gestattung ist schriftlich und spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen, damit Ihnen die Auflagen rechtzeitig mitgeteilt werden können. 

Kontakt

Herr A. Teitscheid

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