Ihr Anliegen:

Gewerbeangelegenheiten

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine erlaubte, selbständige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausgeübt wird. Bei späteren Änderungen ist die Erforderlichkeit einer Gewerbeum- oder Gewerbeabmeldung zu berücksichtigen.

Diese Gewerbeanzeige muss schriftlich derjenige erstatten, der die gewerbliche Tätigkeit betreibt; im Falle einer juristischen Person der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter.

Von der Anzeigepflicht befreit sind z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Steuerberater oder künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten. 
 
Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind z.B. das Makler-, Bewachungs- und Gaststättengewerbe. 

Die Gebühr für eine An- und Ummeldung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen. Die konkrete Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Allgemeinen Gebührentarif (Tarifstelle 12.1.3). Die Abmeldung ist derzeit gebührenfrei.

Zur Erstattung der Gewerbeanzeige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • unterschriebene Vollmacht - sofern Sie jemanden zur Anzeige bevollmächtigen
  • Registerauszug - bei Personen, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist
  • Handwerkskarte - bei einer handwerklichen Tätigkeit

Kontakt

Herr A. Teitscheid

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