Ihr Anliegen:

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden in Burscheid erhoben.

Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden. Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Ziehen Sie mit einem Hund zu oder schaffen sich einen Hund an, können Sie in unserem Bürgerbüro die Anmeldung des Hundes vornehmen und eine Steuermarke erhalten. Die Hundesteuermarke hat der Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar zu tragen.

Auch Änderungen wie z. B. ein Umzug innerhalb der Stadt Burscheid oder die Übernahme eines weiteren Hundes sind anzuzeigen.

Die ausgehändigte Hundesteuermarke ist bis auf Weiteres gültig. Die Gültigkeitsdauer endet mit der Zusendung einer neuen Hundesteuermarke durch die Stadt oder mit der Abmeldung des Hundes. Im Falle des Verlustes der Steuermarke wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.

Bitte beachten Sie auch die erforderliche Anmeldung des Hundes bei unserem Ordnungsamt, sofern es sich um einen meldepflichtigen Hund nach dem Landeshundegesetz handelt. 

Kontakt

Frau M. Niewerth

Details

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