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Kampfmittelprüfung und -beseitigung

Im Vorfeld einer Baumaßnahme, bei der es zu Eingriffen in das Erdreich kommen soll, ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst präventiv zu beteiligen.

Zur Beurteilung von möglichen Gefahren erfolgt grundsätzlich in einem ersten Schritt eine Luftbildauswertung. Dazu ist vom Bauherrn ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei der örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu stellen. Diese leitet die Anfrage an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) weiter. Auf Grundlage von Luftbildern und anderen Dokumenten nimmt der KBD eine Gefahreneinschätzung vor und empfiehlt unter Umständen eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort.

Ob den Empfehlungen des KBD zu folgen ist, entscheidet allein die Ordnungsbehörde und teilt dem Bauherrn mit, ob eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort zu erfolgen hat oder diese nicht erforderlich ist.

Sind keine weiteren Maßnahmen vor Ort erforderlich, kann aus Sicht des KBD mit dem Bau begonnen werden.

Die nachfolgenden Unterlagen finden Sie hier (Hinweis: die entsprechenden Formulare finden Sie im unteren Bereich auf der verlinkten Seite)

  • Antrag auf Kampfmitteluntersuchung
  • Erklärung über die Leistungsfreiheit
  • Merkblatt Baugrundeingriffe
  • Merkblatt Liegenschaftskarte

Kontakt

Frau J. Zyball

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