Ihr Anliegen:

Kinder- und Jugendhilfe

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - so sieht es das Kinder- und Jugendhilfegesetz vor.

Die Jugendhilfe ist für Kinder jeden Geschlechts und ihre Erziehungsberechtigten da. Sie fördert und unterstützt zum Beispiel die Kindertagesstätten und die Jugendarbeit als eigenständige Sozialisationsinstanz neben Familie und Schule.

Daneben ist sie aber auch ein Angebot zur Vorbeugung und zum Schutz, das Hilfe leistet für Kinder und Eltern in Notsituationen, bei Familien mit Erziehungsschwierigkeiten, bei sexuellem Missbrauch, Drogenkonsum, Gewalt unter Jugendlichen und vielem mehr. 

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden einerseits durch die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (also die Städte oder Landkreise) und andererseits durch die Träger der freien Jugendhilfe (zum Beispiel Kirchen, Initiativen, Vereine oder Stiftungen) erbracht. 

In der Stadt Burscheid wird die öffentliche Jugendhilfe durch das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises erbracht. Eine Nebenstelle des Jugendamtes finden Sie im Rathaus Burscheid.

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