Ihr Anliegen:

Leichenpass

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (international).

Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden,

  • wenn die Todesbescheinigung und die Bescheinigung über die weitere - von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführte - ärztliche Leichenschau vorliegen und
  • das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat.

Kontakt

Frau A. Caro

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