Ihr Anliegen:
Leichenpass
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (international).
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden,
- wenn die Todesbescheinigung und die Bescheinigung über die weitere - von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführte - ärztliche Leichenschau vorliegen und
- das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat.
Bestattung, Leichenpass, überführen, Überführung