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Melderegisterauskunft

Bei Anforderung einer Melderegisterauskunft müssen Antragstellende in jedem Fall erklären, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder für den Adresshandel verwendet werden. Wenn die Anfrage für gewerbliche Zwecke genutzt wird, sind diese genau zu benennen.

Die Anfragen können nur bearbeitet werden, wenn ausreichende Informationen zur angefragten Person vorliegen. Deshalb geben Sie möglichst Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum und die letzte bekannte Anschrift an.

Sollten Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigen, ist das berechtigte Interesse nachzuweisen.

- einfache Melderegisterauskunft 11,00 €

- erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €

Kontakt

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