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Mietspiegel

Der Mietspiegel setzt die Mietpreisspannen im freifinanzierten Wohnungsbau fest.

Nach einer Reform des Mietspiegelrechts ist für Städte und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern die Erstellung eines einfachen Mietspiegels möglich. Die Stadt Leverkusen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Leverkusen und Umgebung e. V. und dem Mieterverein Leverkusen e. V. den Leverkusener Mietspiegel. Der Hauptausschuss der Stadt Burscheid beschließt im Anschluss den Mietspiegel für die Stadt Burscheid.

Der Mietspiegel der Stadt Burscheid lehnt sich an den qualifizierten Leverkusener Mietspiegel vom 1. Dezember 2023 mit einem Abzug von 0,10 € pro qm Wohnfläche an. Am 1. April 2024 ist der neue Mietspiegel für den nicht preisgebundenen Wohnraum für das Gebiet der Stadt Burscheid in Kraft getreten.

Gegen eine Schutzgebühr von 5,00 € kann der Mietspiegel bei der Stadt Burscheid, beim Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen e. V., Kölner Str. 35 – 41, Leverkusen, Tel. 02171/29995, info@hausundgrund-leverkusen.de oder dem Mieterverein Leverkusen e. V., Kölner Str. 35 – 41, Leverkusen Tel. 02171/40 40 70, info@dmb-mieterverein-leverkusen.de erworben werden. Gegen zusätzliche Versandkosten von 3,50 € versendet die Stadt Burscheid den Mietspiegel auf Anfrage auch postalisch. Außerdem steht er zum Download auf der Homepage der Stadt Burscheid bereit.

Ein Printexemplar des Mietspiegels kann während der Öffnungszeiten im Burscheider Rathaus gegen eine Schutzgebühr von derzeit 5,00 Euro erworben oder auf Wunsch auch postalisch zugestellt werden.

Bei postalischer Zustellung werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Burscheid in der derzeitigen Fassung zusätzliche Bearbeitungs- und Zustellkosten derzeit in Höhe von 3,50 Euro erhoben.   

Kontakt

Frau J. Zyball

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