Ihr Anliegen:
Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht
Der Erwerber eines Grundstückes kann erst dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, wenn die Stadt für den jeweiligen Verkaufsfall eine Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes (Negativattest) ausgestellt hat.
Zu diesem Zweck übermittelt der Notar den Kaufvertrag an die Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung prüft dann, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht und ob es ausgeübt wird. Das Vorkaufsrecht wird im Baugesetzbuch geregelt. Die Gemeinde hat unter anderem ein Vorkaufsrecht, wenn z.B. Flächen für eine öffentliche Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt sind.
30,00 €
§§ 24, 25 Baugesetzbuch
Vorkaufsrechtszeugnis
Vorkaufsrechtzeugnis
Gesetzliches Vorkaufsrecht