Ihr Anliegen:

Personalausweis

Als Ausweispflichtig gelten alle Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres und die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des Passgesetzes besitzt. Voraussetzung für die Beantragung eines Personalausweises ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Zuständig für die Ausstellung von Personalausweisen ist das Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes.

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online verwenden und sich im Internet ausweisen, wenn Sie digitale Dienstleistungen nutzen.

Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist seit dem 2. August 2021 verpflichtend.

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Seit dem 01.01.2024 ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses gesetzes wegen nicht mehr möglich. Es kann ein Personalausweis oder Reisepass augestellt werden. Kosten und mitzubringende Unterlagen finden Sie weiter unten.

Abholung des Personalausweises
Nach Fertigstellung des Personalausweises erhalten Sie einen Brief mit Zugangsdaten für die Onlinefunktion von der Bundesdruckerei in Berlin. Sobald Ihnen dieser Brief vorliegt, können Sie den Personalausweis persönlich im Bürgerbüro abholen oder eine Person mit der Abholung beauftragen. Der bisherige Personalausweis ist zur Abholung mitzubringen.

Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist ohne Termin möglich: Täglich zu den Öffnungszeiten (nicht mittwochs). Keine Abholung zwischen 12:00 und 13:00 Uhr möglich.

Mit der elektronischen Statusabfrage können Sie in Erfahrung bringen, ob das Dokument abgeholt werden kann. Bei der Beantragung des Personalausweises wird Ihnen auf Wunsch ein Informationsblatt ausgehändigt, auf dem die Nummer des Dokuments angegeben ist. Diese Nummer ist bei der Statusabfrage einzugeben.

Verlust des Personalausweises
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit.

  • 37,00 € Personalausweis ab 24 Jahre
  • 22,80 € Personalausweis bis 24 Jahre
  • 10,00 € vorläufiger Personalausweis

Für die Beantragung eines Personalausweises werden benötigt:

  • aktuelles biometrisches Passbild (maximal 6 Monate)
  • nach Möglichkeit Geburtsurkunde bzw. nach einer Eheschließung die Heiratsurkunde im Original
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

Bei Personen unter 16 Jahren wird zusätzlich benötigt:

  • die Anwesenheit des Kindes ist bei der Beantragung zwingend erforderlich
  • die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweis/ Reisepass oder
  • aktuellen Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einem Sorgeberechtigten
  • falls vorhanden, bisheriger Kinderausweis/ Kinderreisepass

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Sie können sich NICHT vertreten lassen.

Kontakt

Bürgerbüro

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Frau K. Gräber

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Frau K. Passen

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Frau M. Rottluff

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Frau C. Schmidt

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Frau A. Tumbrink

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