Ihr Anliegen:

Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einer dauernden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis sitzt die zuständige Behörde im Kreishaus in Bergisch Gladbach, an die der Antrag gesendet wird:

Rheinisch Bergischer Kreis
Amt für Soziales
An der Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach
Telefon 02202/136240
schwerbehindertenausweis@rbk-online.de

Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, stellt die Kreisverwaltung Bergisch Gladbach einen Schwerbehindertenausweis aus, der je nach Grad der Behinderung und vergebenen Merkzeichen zu Vergünstigungen führt.  

Erstanträge sowie Änderungsanträge sind auch bei der Stadt Burscheid erhältlich. Einen bei der Stadtverwaltung Burscheid abgegebenen Antrag leiten wir gerne an die zuständige Behörde. Ebenso können Ausweisverlängerungen vor Ort vorgenommen werden, sofern es sich um einen „alten“ Ausweis in Papierform handelt und ein Verlängerungsfeld noch frei ist. Bitte bringen Sie in diesem Fall den aktuellen Bescheid des Rheinisch-Bergischen Kreises mit. 

Den entsprechenden Antrag können Sie direkt bei der zuständigen Behörde in Bergisch-Gladbach, bei der Stadt Burscheid  stellen oder online stellen.

Kontakt

Frau C. Mai

Details

Frau S. Messing

Details

Frau U. Scharf

Details

Seite übersetzen