Ihr Anliegen:

Spielhallenerlaubnis

Eine Spielhalle ist ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Geldspielgeräten, Warenspiel oder Unterhaltungsspielgeräten dient.

Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis.

Im Genehmigungsverfahren wird eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. 

Die Spielhallenerlaubnis können Sie bei Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Burscheid mit dem Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis beantragen. Der Antrag kann vorzugsweise postalisch (Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid) erfolgen oder persönlich bei dem zuständigen Ansprechpartner abgegeben werden.

Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.

Kontakt

Herr A. Teitscheid

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