Ihr Anliegen:

Tierkörperbeseitigung

Tierkörper von kleinen überfahrenen oder verendeten Haustieren (Hund, Katze usw.) werden von Mitarbeitern der Technischen Werke Burscheid (TWB) eingesammelt.

Auf öffentlichen Straßen überfahrene oder/und verendete Wildtiere sind dem Jagdausübungsberechtigten/Jagdaufseher anzuzeigen. Eine Anzeige über die Polizei ist zum Beispiel bei Verkehrsunfällen möglich.  

Vergraben toter Haus-und Heimtiere
Einzelne Körper von toten Heimtieren dürfen auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen (Tierfriedhof) oder auf einem der/dem Tierhalterin/Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden.  Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind.

Wenn Sie über kein geeignetes eigenes Gelände verfügen, ist die Beisetzung auf einem Tierfriedhof oder das Verbrennen in einem Tierkrematorium möglich.

Kontakt

Herr A. Teitscheid

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