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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Burscheid erhebt (z. B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u. a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

12,50 Euro

Anfragen an finanzen@burscheid.de unter Angabe von Name, Anschrift, Geb.datum sowie Grund für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Kontakt

Frau Ulrike Detering - Kämmerin

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