Ihr Anliegen:
Jugenduntersuchungsberechtigungsschein
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JAG) schreibt vor, dass Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich vor Eintritt in das Berufsleben einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen.
Ab dem 01.10.2023 können jugendliche Bürger*innen, die sich vor der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit einer gesundheitlichen Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz unterziehen müssen, ihren dafür benötigten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) auch digital über den nachfolgenden Link beantragen:
Gebührenfrei
Personalausweis
UB-Schein
Jugendarbeitsschutzgesetz
Untersuchungsberechtigungsschein