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Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Grundsätzlich sind pflanzliche Abfälle einer Eigenkompostierung oder einer Verwertung über die städtische Grünabfallentsorgung zuzuführen. Annahmestellen: BAV Wertstoffhof, Burscheid-Hilgen, Heide 39 bzw. AVEA Biomassezentrum, Burscheid-Heiligeneiche, Am Mühlenweg. Die Öffnungszeiten sind dem Abfallkalender zu entnehmen.

Ist dies nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, dürfen Pflanzenabfälle, die im Stadtgebiet von Burscheid außerhalb des Waldes angefallen sind, in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Mai und 1. Oktober bis zum 31. Dezember von Montag bis Samstag von 08.00 bis 19.00 Uhr unter Beachtung verschiedener Auflagen verbrannt werden. Dabei ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (wie Baum- und Heckenschnitt, Schlagabraum) bei Einhaltung vorgeschriebener Mindestabstandsflächen aber nur auf dem Grundstück zulässig, wo sie entstanden sind. Das Feuer darf bestimmte Ausmaße nicht überschreiten und die Sicherheit nicht gefährden.

Das beabsichtigte Verbrennen muss dem Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Personenstandswesen der Stadt Burscheid mindestens zwei Tage vorher sowie der Kreisleitstelle der Feuerwehr unmittelbar vor dem Verbrennungsbeginn unter der Tel.-Nr. 02202 95670 angezeigt werden. Die Anzeige bei der Stadt Burscheid kann vorzugsweise per E-Mail unter ordnung@burscheid.de oder postalisch (Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid) erfolgen. Bitte nutzen Sie für die Anzeige den im Formularservice zur Verfügung gestellten Vordruck.

Kontakt

Frau J. Zyball

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