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Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Mit ihr wird die gewerbliche Veranstaltung von Vergnügungen, u. a. auch im Zusammenhang mit Geld- und Unterhaltungsspielen an Automaten, besteuert. Steuerschuldner ist der Veranstalter des Vergnügens.