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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer.

Mit ihr wird die gewerbliche Veranstaltung von Vergnügungen, u. a. auch im Zusammenhang mit Geld- und Unterhaltungsspielen an Automaten, besteuert. Steuerschuldner ist der Veranstalter des Vergnügens.

Kontakt

Frau M. Niewerth

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