Abgeschlossene Vergabeverfahren über 25.000 Euro (Veröffentlichung nach § 30 Abs.1 UVgO)

Als öffentlicher Auftraggeber muss die Stadt Burscheid nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens über die Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten informieren, wenn der Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer betragen hat (§ 30 Abs. 1 UVgO). Diese Informationen werden jeweils für die Dauer von drei Monaten auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW veröffentlicht.

Sie erreichen den Vergabemarktplatz NRW unter https://www.vergabe.nrw.de/vergabemarktplatz.

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Bei Fragen zu abgeschlossenen Vergabeverfahren (Veröffentlichungen gem. § 30 Abs. 1 UVgO) wenden Sie sich bitte an:

Amt 10 - Zentrale Dienste, Digitalisierung und Personalmanagement

Jörg Terlinden

Höhestraße 7-9
51399 Burscheid
02174 670-123

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