Ehrenamtliche Richter*innen für Sozialgericht Köln gesucht

Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 28. Juni 2024 möglich

Richterhammer und Bücher

Alle fünf Jahre findet die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Köln statt. Die Wahlperiode beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2029. Dabei haben die Kreise und kreisfreien Städte eine Vorschlagsliste aufzustellen. Bei der Erstellung dieser Vorschlagsliste werden die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises beteiligt.

Stadt Burscheid bereitet Vorschlagsliste vor
Die Stadt Burscheid steht demnach vor der Aufgabe, geeignete Personen für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Rheinisch-Bergischen Kreises für das Sozialgericht Köln für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des AsylblG für die kommende Wahlperiode zu finden.

Das Richteramt ist ein Ehrenamt
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und -richter. Sie sind ebenfalls unabhängig und frei von Weisungen. Bei der Abstimmung unter den Richterinnen und Richtern haben sie das gleiche Stimmrecht wie diese.

Interessierte müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und ihren bzw. seinen Wohnsitz in Burscheid haben.


Berufliche Gründe können gegen die Berufung zum ehrenamtlichen Richteramt sprechen: So können Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zu den persönlichen Ausschlussgründen gehören
• die fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
• Vermögensverfall
• Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten

Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bis zum 28. Juni 2024 bei der Stadt Burscheid, Amt für Bürgerangelegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen, Telefon: 02174-670-303 oder wahlen@buscheid.de. Das Bewerbungsformular wird Ihnen dann per E-Mail zugesandt.

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