Überwuchs auf Gehwegen im Stadtgebiet

Stadt erinnert Eigentümer*innen an Grünschnitt

Heckenschere

Frühlings- und Sommerzeit: Es grünt und blüht. Die warmen Temperaturen und der häufige Regen der letzten Tage und Wochen führen dazu, dass die Natur wächst und gedeiht. Folglich erreichen die Stadtverwaltung zurzeit vermehrt Anfragen zum Grün- bzw. Freischnitt an und auf Gehwegen im Burscheider Stadtgebiet.

Die Stadtverwaltung bittet daher Eigentümer*innen und Anlieger*innen, von ihren Grundstücken auf Gehwege und in öffentlichen Raum ragenden Bewuchs entsprechend zurückzuschneiden. Grünbewuchs sollte an der Grundstücksgrenze enden, damit Gehwege in voller Breite genutzt werden können. Ebenso sind Gehwege von Unkraut und Wildwuchs zu befreien. Denn gemäß der städtischen Straßenreinigungssatzung ist die Reinigungspflicht aller Gehwege und kombinierten Rad-/Gehwege an die Eigentümerinnen und Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen (www.burscheid.de/strassenreinigungssatzung).

Auch während der Vogelschutzzeit vom 1. März bis 30. September sind solche schonenden Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen möglich, ebenso Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Hierzu zählen beispielsweise auch der Freischnitt von Gehwegen oder Verkehrsschildern.

Grünschnitt richtig entsorgen
Der Grünschnitt gehört wie alle Grünabfälle in die Biotonne. Zusätzlich können bis 3 m³ Grünabfälle gebührenfrei an folgenden Wertstoffhören abgegeben werden:

  • Wertstoffhof Burscheid-Hilgen, Heide 39, 51399 Burscheid-Hilgen
    Mo 14:30-18:00, Mi 9:00-12:00 und 14:30-18:00, Sa 8:00-13:00
    geschlossen an gesetzl. Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
     
  • Wertstoffhof Burscheid-Heiligeneiche, Am Mühlenweg, 51399 Burscheid
    Mo und Di 13:00-16:30, Sa 8:00-13:00
    geschlossen an gesetzl. Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Rosenmontag


Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen
Zu beachten ist außerdem, dass gemäß Allgemeinverfügung das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen wie Baum- und Heckenschnitt im Stadtgebiet nur nach vorheriger Anzeige und nur in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. Oktober bis 31. Dezember eines jeden Jahres erlaubt ist. In den Sommermonaten sind daher die Entsorgungsmöglichkeiten über die Biotonne oder Wertstoffhöfe zu nutzen. Auch Eigenkompostierung ist möglich.

Die Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen ist auf der städtischen Internetseite in der Rubrik Ortsrecht einsehbar (https://www.burscheid.de/verwaltung-politik/ortsrecht).

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