Denkmalbereichssatzung "Ortskern Burscheid"

Im Stadtgebiet Burscheid besteht derzeit eine Denkmalbereichssatzung im Bereich des Ortskerns Burscheid.

Die dazugehörigen Unterlagen können Sie hier einsehen.

Innerhalb des Geltungsbereichs der Denkmalbereichssatzung unterliegen alle baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen der Erlaubnispflicht nach § 5 der Denkmalbereichssatzung i. V. m. § 9 DSchG NRW. Erlaubnispflichtig sind:

  • Errichtung:
    Herstellung aller baulichen Anlagen (auch Nebenanlagen)
  • Änderung:
    alle Maßnahmen am als auch im Gebäude, inkl. Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, z. B. Neugestaltung der Fassade, neuer Raumzuschnitt, Austausch von Zimmertüren und Bodenbelägen sowie Nutzungsänderung des Gebäudes
  • Abbruch:
    vollständige oder teilweise Vernichtung von baulichen Anlagen.

Die Erlaubnispflicht gilt auch, wenn die Errichtung, Änderung oder der Abbruch der baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen nach dem Bauordnungsrecht keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedarf.

Vor Beginn der Baumaßnahme:

  • Antrag auf Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde – Stadt Burscheid- stellen; Erlaubnis wird in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege erteilt.
  • Abstimmung der Baumaßnahme mit allen Beteiligten.

Bei Verstoß gegen die Genehmigungspflicht können gem. § 41 Abs. 2 DSchG NRW Geldbußen verhängt werden.

Kontakt:

Amt 61 - Stadtentwicklungsplanung, Umwelt und Liegenschaften

Diana Papierz

Höhestraße 7-9
51399 Burscheid
02174 670-411

Amt 61 - Stadtentwicklungsplanung, Umwelt und Liegenschaften

Linus Klenter

Höhestraße 7-9
51399 Burscheid
02174 670-419

Seite übersetzen

Unsere Werbepartner vor Ort