Fördermöglichkeiten

Nachdem ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt ist, übernimmt die Eigentümerin/der Eigentümer die Pflicht, das Gebäude nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten. Das führt in vielen Fällen zu Mehrkosten, die aus denkmalpflegerischen Auflagen resultieren. Diese Mehrkosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Um Zuschüsse und auch steuerliche Vergünstigungen zu erlangen, ist die denkmalpflegerische Erlaubnis nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes NW die Voraussetzung. Bescheinigungen werden von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt. Bedingung ist jedoch, dass mit den Arbeiten nicht vor der schriftlichen Erlaubnis begonnen wurde.

Steuerliche Vergünstigungen

Eigentümer von Denkmälern können steuerliche Vorteile geltend machen. Welche Vorteile im Einzelfall in Anspruch genommen werden können, ergibt sich aus der Informationsbroschüre des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz "Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen".

Die Broschüre finden Sie hier.

Die Beantragung einer Steuerbescheinigung muss schriftlich bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde - Stadt Burscheid - erfolgen. Bitte nutzen Sie für die Beantragung das bereitgestellte Antragsformular und die dazugehörige Anlage.

Förderung von Baudenkmälern

Das Land Nordrhein-Westfalen bewilligt über die Bezirksregierung Köln direkte Landeszuschüsse für Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an privaten oder kirchlichen Denkmälern, die u.a.

  • gegenüber normaler Bauunterhaltung einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand mit sich bringen,
  • nicht durch eine wirtschaftliche Nutzung finanziert werden können, oder
  • nicht angemessen steuermindernd geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen, wie z.B. ein Merkblatt zur Denkmalförderung sowie Antragsunterlagen und Rechtsgrundlagen finden Sie unter

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/bauen-und-baufoerderung/denkmalschutz-und-foerderung

Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist u. a., dass die Arbeiten noch nicht begonnen wurden. Als Beginn zählt bereits die Auftragserteilung.

Kontakt:

Amt 61 - Stadtentwicklungsplanung, Umwelt und Liegenschaften

Diana Papierz

Höhestraße 7-9
51399 Burscheid
02174 670-411

Amt 61 - Stadtentwicklungsplanung, Umwelt und Liegenschaften

Linus Klenter

Höhestraße 7-9
51399 Burscheid
02174 670-419

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