Bundestagswahl am 26. September 2021
Was wird gewählt?
Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag werden am 26. September 2021 die Abgeordneten des Bundestages für vier Jahre gewählt.
Die letzte Bundestagswahl fand am 24. September 2017 statt.
Die Stadt Burscheid gehört zum Wahlkreis 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis - und ist in 17 Wahlbezirke eingeteilt.
Jeder Wähler verfügt bei der Bundestagswahl über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Kreiswahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Der Wähler kann wie bei der Landtagswahl seine Stimme splitten, d.h. er kann seine Erststimme einem bestimmten Wahlkreisbewerber geben, muss aber nicht zwangsläufig auch die Landesliste dieses Bewerbers mitwählen, sondern kann sich bei der Abgabe der Zweitstimme auch anders entscheiden.
Einen Musterstimmzettel zur Ansicht finden Sie hier.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach § 12 des Bundeswahlgesetzes alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage,
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebt, ist wahlberechtigt, wenn die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllt sind. Mehr hierzu erfahren Sie unter dem Punkt „Deutsche im Ausland“.
Informationen zur Bundestagswahl in leichter Sprache und Gebärdensprache
Weitere Informationen
Viele weitere Informationen, auch zu vergangenen Wahlen, finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters.
Kontakt
Stadt Burscheid
Amt für Bürgerangelegenheiten und Gebäudemanagement
Höhestraße 7 – 9
51399 Burscheid
Fragen rund um die Wahl beantworten Ihnen:
Frau Becker: 02174 670-303 n.becker@burscheid.de
Herr Wilke: 02174 670-302 h.wilke@burscheid.de