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ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Köln gesucht (Wahlperiode 2025 - 2029)

Alle fünf Jahre findet die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Köln statt. Dabei haben die Kreise und kreisfreien Städte eine Vorschlagsliste aufzustellen. Bei der Erstellung dieser Vorschlagsliste werden die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises beteiligt. 

Die Stadt Burscheid sucht daher Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Köln. Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 würde die Mitwirkung in den Kammern für Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen erfolgen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz in Burscheid haben. Zudem sollte sich nur um das Amt bewerben, wer auch genügend Zeit für ein solches Ehrenamt mitbringt und den Ladungen vor Gericht Folge leisten kann.

Berufliche Gründe können gegen eine Berufung zum ehrenamtlichen Richteramt sprechen: So können z.B. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten, Rechtsanwälte und Notare nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zu den persönlichen Ausschlussgründen gehören:

  • die fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Vermögensverfall
  • Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten

Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bis zum 28. Juni 2024 bei der Stadt Burscheid, Amt für Bürgerangelegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen, Telefon: 02174-670-303 oder per Mail an wahlen@burscheid.de. Das Bewerbungsformular finden Sie auch hier.

Nähere Informationen zum Thema „ehrenamtliche Richter“ erhalten Sie hier: 

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/ehrenamtl_richter/index.php

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