Justizia

Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen

Die Bewerbungsfrist zur Wahlperiode 2024 - 2028 ist am17. März 2023 abgelaufen

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern. Sie sind unabhängig und üben das Richteramt mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus.

Alle fünf Jahre findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Dann muss die Stadt Burscheid eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Leverkusen und die Strafkammern des Landgerichts Köln erstellen, die vom Rat zu beschließen ist. Die endgültige Auswahl trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht oder Landgericht.

Außerdem werden aus dem Gemeindegebiet der Stadt Burscheid Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Leverkusen und für die Kammern des Landgerichts Köln gesucht. Die Wahlvorschläge werden zum Amt für Familie und Jugend des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet, sodass der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste aufstellen kann.

Diese verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit sowie besondere Reife und Geschick bei der Urteilsfindung. Sie bietet gerade deshalb eine hervorragende Gelegenheit, um Engagement und Einsatzbereitschaft unter Beweis zu stellen.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Bewerben können sich alle Deutschen, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Ein spezielles Fachwissen ist für das Amt eines Schöffen nicht erforderlich. Vielmehr kommt es auf Lebenserfahrung und Verantwortungsbewusstsein an! Darüber hinaus müssen Personen für das Jugendschöffenamt erzieherisch befähigt sein und Erfahrung in der Jugenderziehung besitzen.

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz gibt es jedoch Ausschlussgründe: Fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, mangelnde gesundheitliche Eignung, Vermögensverfall, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit, Tätigkeit für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR.

Des Weiteren können berufliche Gründe gegen die Berufung zur Schöffin oder zum Schöffen sprechen: Weder Mitglieder der Bundes- oder der Landesregierung noch Richterinnen und Richter oder Bedienstete der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Vollstreckungs- und Vollzugsbeamte oder Personen, die in den letzten acht Jahren ehrenamtlich ein Richteramt ausgeübt haben, sollen berufen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist für die Wahlperiode 2024 - 2028 ist am 17. März 2023 abgelaufen.

    Ansprechpartnerin:

    Amt 34 - Bürgerangelegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Tina Lange

    Höhestr. 7-9
    51399 Burscheid
    02174 670-303

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