Finanzielle und medizinische Hilfen

Finanzielle Hilfen:

Bei Bedürftigkeit erhalten die Geflüchteten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ansprechpartner ist das Sozialamt.


Medizinische Hilfen:

Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren.

Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.

 

 

 

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