Registrierung bei der Stadt Burscheid

Menschen aus der Ukraine müssen sich bei einem Aufenthalt in Deutschland von bis zu 90 Tage nicht zwingend registrieren, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen möchten!

Trotzdem bittet die Stadt Burscheid darum, das Sozialamt über den Aufenthalt zu informieren, um einen realistischen Überblick über die sich aktuell in Burscheid aufhaltenden Ukrainer*innen zu erhalten und etwaige Hilfsangebote bedarfsgerecht anbieten zu können.

Die Meldung soll per E-Mail an fluechtlingshilfe@burscheid.de erfolgen.

Für die Registrierung werden folgende Informationen benötigt:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Geschlecht
  • Familienzugehörigkeit
  • Wohnhaft bei:
  • telefonische Erreichbarkeit:

Zudem benötigen die Behörden:

  • Scan des Passes/Ausweises oder falls nicht vorhanden die Geburtsurkunde

Im Nachgang werden die Daten an das Bürgerbüro der Stadt Burscheid und die Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeben. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros und der Ausländerbehörde werden Ihnen einen individuellen Termin zur Anmeldung mitteilen.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung im Bürgerbüro die  Wohnungsgeberbescheinigung  und nach Möglichkeit einen Dolmetscher/Unterstützer mit!

Konto:
Nach der Anmeldung im Bürgerbüro haben Sie die Möglichkeit, ein Konto zu eröffnen. Dieses wird spätestens für die Auszahlung von Sozialleistungen benötigt.

Briefkasten:
Da nach der Anmeldung im Bürgerbüro Unterlagen postalisch zugeschickt werden, bitten wir darum, den Namen am Briefkasten anzubringen!
 

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