Klimaschutz und -anpassung in der Stadtentwicklung

Ziel des Kreises

Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept:

  • Maßnahme M06 - Klimaschutz in der Stadt- und Regionalplanung

Umsetzung Klimaschutzteilkonzept:

  • Maßname Ü04 - Erstellung einer (kreisweiten) Klima-Checkliste
  • Maßnahme G02 - Konsequente Einbindung der Planungshinweise der Klimaanalyse bei planerischen Entscheidungen

Umsetzung in Burscheid

Schritt für Schritt soll die Stadtentwicklung klimafreundlicher, klimaangepasster sowie nachhaltiger gestaltet werden.

Herausforderung hierbei ist die Priorisierung verschiedener Entwicklungsziele z.B. gilt es soziale gegen ökologische Ziele gegeneinander abzuwägen und den bestmöglichen Kompromiss oder auch Synergien zu finden. Häufig gibt es keine pauschal richtige Lösung, sondern es muss individuell entschieden werden. Nichtsdestotrotz hat sich der Stab 61 zum Ziel gesetzt Klimaschutz und -anpassung stärker standardisiert in interne Entscheidungsprozesse zu integrieren.

  • Juni 2021-Oktober 2022: Interne Erarbeitung und Diskussion einer Check-Liste für zukünftige B-Pläne auf Basis der BESTKLIMA Checkliste der RWTH Aachen im Amt für Stadtentwicklungsplanung, Umwelt und Liegenschaften
    • Überprüfung der bestehenden B-Pläne auf Festsetzungen im Bereich der Klimaanpassung (und des Klimaschutz‘)
    • Sammlung verschiedener bestehender Check-Listen und Einbindung in die in der Erarbeitung befindlichen Burscheider Check-Liste
  • August/September 2021: Erster Austausch mit anderen Klimaschutzmanager:innen zu Klimaschutz und -anpassung in der Bauleitplanung und Teilnahme an Online-Schulungen des Zentrum für Klimaanpassung zum Thema „Klimaangepasste Bauleitplanung“ (Klimaschutzmanagerin + Vertreter der TWB)
  • November 2021-Mai 2022: Mitorganisation von interkommunalen Workshops zu "Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung" in Zusammenarbeit mit der Kommunalagentur NRW für Klimaschutzmanager*innen und Stadtplaner*innen
    • Workshop Teil 1 am 08.03.2022
    • Workshop Teil 2 am 17.05.2022

  • November 2022: Beschluss eines Integrierten Klima-Checks und von Zielen für die Stadtplanung im Umweltausschuss am 08.11.2022
    • Ablaufplan Bauleitplanung mit den Klima-Checkpunkten 1-3
    • Interne Checkliste mit Eckpunkten für Ausschreibung / für Investor:innen (Arbeitsdokument)
    • Interne Checkliste gesetzlich möglicher Festsetzungen mit Beispielformulierungen (Arbeitsdokument)
    • Gleichwertige Berücksichtigung folgender Stadtentwicklungsziele in der Bauleitplanung:
      • Ziel 1: Nachhaltige Stadtentwicklung (nachhaltige Balance aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Stadtentwicklungszielen)
      • Ziel 2: Transparente Abwägung zwischen Klimaschutz/-anpassung und den verschiedenen Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung (z.B. Wohnraum, Nachverdichtung, Bevölkerungsschutz, Attraktivität / städtebauliche
        Eingliederung)
      • Ziel 3: Schutz der Bevölkerung, der kritischen Infrastruktur vor Extremwetterereignissen und Abminderung der Klimawandelfolgen (Häufigkeit/Stärke von Extremwetterereignissen (Starkregen und Hitze)) auf die Bevölkerung und Infrastruktur durch Klimaschutzmaßnahmen

  • November 2022-heute: Roll-out des beschlossenen Ablaufs

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