Lärmsanierung

Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Maßnahme von StraßenNRW zur Lärmminderung. Maßnahmen im Zuge der Lärmsanierung sind keine vorsorglichen, sondern nachträgliche Maßnahmen, die nötig sind, weil ein Anstieg oder eine Verfestigung des Lärms zu verzeichnen ist. Die Maßnahmen beinhalten keine bauliche Änderung der Straßen. Es ist zwischen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen zu unterscheiden:

  • aktive Lärmschutzmaßnahmen: Maßnahmen an der Straße (Wälle, Wände, lärmminderne Fahrbahnbeläge)
  • passive Lärmschutzmaßnahmen: Maßnahmen an baulichen Anlagen (Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftungsanlagen)

StraßenNRW ist für die Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen zuständig. Die Anträge auf Lärmsanierung sind allerdings von Ihnen, den Bürgern, zu stellen.

Es besteht keine Rechtsanspruch auf Durchführung der Maßnahmen.

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