Nachträglicher Lärmschutz wegen Fahrspurerweiterung der A1

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig aus dem Jahr 2007 kann sich bei einer nach 1974 planfestgestellten Straße 30 Jahre lang ein Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen wegen ursprünglich nicht voraussehbarer Lärmwirkungen eines Vorhabens ergeben. In Burscheid geht es konkret um die Fahrspurerweiterung auf der A 1 von vier auf sechs Fahrspuren.

Betroffene müssen selbst einen Antrag auf nachträglichen Lärmschutz stellen

Zur Prüfung eines Anspruches müssen nach Aussage der Bezirksregierung allerdings die Betroffenen selbst einen Antrag auf nachträglichen Lärmschutz an die Bezirksregierung Köln als zuständige Planfeststellungsbehörde stellen.

Die Verwaltung bittet daher die Betroffenen in den Ortsteilen entlang an der A 1 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen und möglichst kurzfristig einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Verwaltung ist gerne mit einem entsprechenden Antragsvordruck behilflich.

Kontakt:

Amt 61 - Stadtentwicklungsplanung, Umwelt und Liegenschaften

Diana Papierz

Höhestraße 7-9
51399 Burscheid
02174 670-411

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